Mit 1. 1. 2020 sei eine Neuregelung in § 77 Abs 4a EStG betreffend Einführung eines sogenannten "Kontrollsechstels" in Kraft getreten. Diese Regelung wurde bereits im Sommer 2020 aufgrund von Härtefällen bei der Corona-Kurzarbeit abgeändert und ab 2021 vollständig neu geregelt. Der Artikel will die Neuregelungen darstellen.
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