In aller Kürze

Erhöhung wichtiger Zinssätze

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der neuerlichen Erhöhung des Basiszinssatzes ab 21. 12. 2022 auf nunmehr 1,88 % steigen mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2023 11,08 % (4 %, falls der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich ist). Bei Forderungen aus vor dem 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Verzugszinssatz bei 9,88 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).

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Artikel-Nr.
ARD 6830/1/2023

04.01.2023
Heft 6830/2023