Aufsätze

Eröffnungsbeschluss: Gläubigerrekurs nur bei Forderungsnachweis

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 78/11w1

Bislang billigte die Rsp jedem Insolvenzgläubiger den Rekurs sowohl gegen die Abweisung eines Eröffnungsantrags als auch gegen den Eröffnungsbeschluss zu. Die Rekurslegitimation machte sie aber vom Nachweis seiner Gläubigerstellung durch Bescheinigung der Insolvenzforderung abhängig. Der OGH hält das nunmehr beim Rekurs gegen einen Eröffnungsbeschluss für nicht unbedingt erforderlich, da nach formgerechter Forderungsanmeldung die Rekurslegitimation anzunehmen sei. Im folgenden Beitrag wird dargelegt, warum auch dann am Forderungsnachweis festzuhalten ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2012/241

31.10.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.