Gemäß § 932 Abs 4 nF ABGB hat der Übernehmer den (sekundären) Behelf der Wandlung nur bei nicht geringfügigen Mängeln. Der OGH legt in den Entscheidungen 1 Ob 14/05y und 8 Ob 63/05f erstmals Kriterien für die Beurteilung der Geringfügigkeit fest.
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
Zak 2005/39
15.11.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Foto: Privat
Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.