Datenschutz & E-Government

Erste Praxiserfahrungen mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz

RA Dr. Rainer Knyrim / Mag. Elisabeth Weissenböck1

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das Informationsweiterverwendungsgesetz, das eine völlig neue, durch die PSI-Richtlinie der EU geschaffene Rechtsmaterie darstellt und berichtet von den ersten praktischen Erfahrungen im Schlichtungsverfahren sowie vom ersten OGH-Urteil dazu.

Deskriptoren: Informationsweiterverwendungsgesetz, Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors; Antragswesen; Schlichtungsverfahren; essential-facilities-Doktrin, Public Sector Information, PSI-Richtlinie

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Artikel-Nr.
jusIT 2008/29

06.05.2008
Heft 2/2008
Autor/in
Rainer Knyrim

Dr. Rainer Knyrim ist Rechtsanwalt und Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte, einer auf Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei. Dr. Knyrim ist Herausgeber des im Verlag Manz in 4. Auflage erschienenen „Praxishandbuch Datenschutzrecht“, Herausgeber Datenschutzkommentars „DatKomm“ im Verlag Manz sowie Autor zahlreicher Fachartikel zum Datenschutzrecht und Vortragender auf diesem Gebiet. Er ist von der International Association for Privacy Professionals geprüfter CIPM, CIPT und CIPP/E sowie zertifizierter Experte für das europäische Datenschutz-Gütesiegel „EuroPriSe“.

Elisabeth Weissenböck

Mag. Elisabeth Weissenböck ist Attachée an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel. Zuvor war sie als Referentin der allgemeinen Rechts- und Legistikabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit tätig. In dieser Zeit hat sie u.a. den Ministerialentwurf zum Informationsweiterverwendungsgesetz ausgearbeitet und in der von der Europäischen Kommission eingerichteten PSI Group in Luxemburg die Republik Österreich vertreten.