Mit dem Jahressteuergesetz 2018 hat der Gesetzgeber für bestimmte Steuerpflichtige eine Alternative zur "klassischen" Betriebsprüfung geschaffen - die sog Begleitende Kontrolle (Inkrafttreten mit Anfang 2019). Wir haben dazu in unserem Artikel zum JStG 2018 im Heft RWP 5/2018 berichtet. Diese ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, auf eine spätere Außenprüfung weitestgehend zu verzichten und diese durch eine laufende Abstimmung mit der Finanzverwaltung zu ersetzen. Bei Unternehmen, welche einen Antrag auf Teilnahme an diesem Verfahren stellen und die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen, ersetzt ein vom Unternehmen selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüftes Steuerkontrollsystem ("SKS") in Verbindung mit der Erfüllung einer erweiterten Offenlegungspflicht sowie laufendem Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche (und für den Steuerpflichtigen mitunter schwer planbare) Außenprüfung.
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Artikel-Nr.
RWP 2019/22
30.09.2019
Heft 5/2019
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Christina Gazso, MSc (WU) ist als Steuerexpertin in der VERBUND AG tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht beschäftigt.

Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.