Steuerrecht Aktuell

Ertragsteuerliche Konsequenzen bei partieller Durchführung von baren Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG

Magdalena Holzer, MSc (WU) / Dr. Karl Stückler, BSC, LL.B

Bei baren Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG kann es in der Praxis zu Problemen kommen, wenn die im Rückwirkungszeitraum tatsächlich getätigte Entnahme von dem ausgewiesenen Passivposten in der Einbringungsbilanz abweicht. Nachfolgender Beitrag widmet sich den unterschiedlichen Fallkonstellationen, die dabei entstehen können.*

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/689

21.12.2022
Heft 24/2022
Autor/in
Magdalena Holzer

Univ.-Ass. Magdalena Holzer, MSc (WU), BSc (WU) ist Projektmitarbeiterin mit Schwerpunkt Steuerrecht am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Senior Associate bei der BDO Austria GmbH.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.