Wirtschaftsrecht

"Erwerb" eines Pfandrechtes an neu eröffneter EZ bei Mitübertragung von Pfandrechten?

Mag. Martin Weikinger / RA Dr. Helmut Hegen

Gebühren- und zivilrechtliche Überlegungen anlässlich des ZZRÄG 2019

Nach der Rechtsprechung des VwGH führt die Mitübertragung eines Pfandrechtes im Zuge einer Abschreibung von Bestandteilen eines Grundbuchskörpers in eine neue Einlage (EZ) zur neuerlichen Vorschreibung einer Eintragungsgebühr für das mitübertragene Pfandrecht. Mit dem ZZRÄG 2019 hat der Gesetzgeber auf diese Rechtsprechung reagiert und normiert, dass ein derartiger Grundbuchsvorgang keine gebührenpflichtige "Eintragung zum Erwerb eines Pfandrechtes" darstellt. Die Autoren untersuchen, ob diese Reaktion des Gesetzgebers notwendig war, und kommen zu dem Ergebnis, dass auch nach der alten Rechtslage kein gebührenpflichtiger "Erwerb eines Pfandrechtes" gegeben war. Dies ist insofern von praktischer Bedeutung, als für bis 31. 5. 2019 erfolgte Eintragungen die alte Rechtslage maßgeblich bleibt und Gebühren noch bis 31. 12. 2024 vorgeschrieben werden könnten.1

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Artikel-Nr.
RdW 2020/87

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Martin Weikinger

Mag. Martin Weikinger ist als Jurist mit abgelegter Rechtsanwaltsprüfung in der Salzburger Sparkasse Bank AG beschäftigt.

Helmut Hegen

Dr. Helmut Hegen ist Partner bei Hosp, Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, Salzburg und Lektor für Bankrecht an der Universität Salzburg.

Publikationen des Autors:
Mehrere Beiträge in Fachzeitschriften, zuletzt „Bankgeheimnis, Datenschutz und Zession - eine spannungsvolle Dreiecksbeziehung?“, JBl 2019, 473 und 560.