Artikelrundschau Juli 2020 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

EU-Meldepflichtgesetz (Bendlinger, SWK 19/2020, S. 1009)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die ersten Meldungen aufgrund des EU-MPfG sollten spätestens am 31. 8. 2020 erfolgen. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen ab 1. 7. 2020 seien innerhalb einer 30-tägigen Frist zu melden. Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Fristverlängerung sei mangels Einstimmigkeit nicht angenommen worden. Die Ständigen Vertreter der MS hätten sich aber auf ein optionales sechsmonatiges Moratorium durch DAC 7 geeinigt. Diese Richtlinienänderung habe der Rat der EU angenommen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/604

07.09.2020
Heft 17/2020