Wirtschaftsrecht

EU-Richtlinie zur Unternehmensrestrukturierung

RA Dr. Ulla Reisch

Die Richtlinie sieht zur stärkeren Harmonisierung im Bereich Restrukturierung, Insolvenz und Entschuldung Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz derartiger Verfahren vor, um dadurch die Leistungsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften positiv zu unterstützen. Die in Titel II der Richtlinie vorgesehenen präventiven Restrukturierungsrahmen sollen Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten zur Verfügung stehen, wenn eine Insolvenz droht und die Aussicht besteht, diese zu vermeiden und die Überlebensfähigkeit des Schuldners zu ermöglichen.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/283

19.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Ulla Reisch

RA Dr. Ulla Reisch ist Partner der Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG mit Sitz in Wien, St. Pölten und Krems. Ihre Schwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Unternehmenssanierungsrecht sowie im internationalen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, bei Umgründungen sowie im Privatstiftungsrecht. Sie ist Autorin zahlreicher Artikel in Fachzeitschriften. Daneben ist die Autorin auch als Vortragende sowie als Lektorin am Juridicum sowie der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.