Die Kommission hat am 6. Juni 2019 beschlossen, Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es die besonderen Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros nicht ordnungsgemäß anwendet.
Gemäß der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nur die mit dem Verkauf von Reiseleistungen an Verbraucher erzielte Gewinnspanne mehrwertsteuerpflichtig. Im Gegenzug können Reisebüros keinen Vorsteuerabzug für die von anderen Unternehmen erworbenen Dienstleistungen vornehmen.
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