Der EuGH habe ein gegen Ö gerichtetes Vertragsverletzungsverfahren im Sinne der klagenden Kommission entschieden. Der EuGH stellte fest, dass der in § 23 UStG vorgesehene eingeschränkte Anwendungsbereich von Reiseleistungen auf nichtunternehmerische Leistungsempfänger in der geltenden Fassung nicht unionsrechtskonform sei.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.