Die Ausgleichs- und Schadenersatzregelung gem Art 17 Abs 2 und 3 der RL 86/653/EWG (HandelsvertreterRL) für den Fall der Beendigung des Handelsvertretervertrags ist auch dann anwendbar, wenn die Beendigung während der in diesem Vertrag festgelegten Probezeit eintritt. EuGH 19. 4. 2018, C-645/16, CMR; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.
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