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EuGH: Handelsvertreter - Ausgleichsanspruch nach Probezeit?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Die Ausgleichs- und Schadenersatzregelung gem Art 17 Abs 2 und 3 der RL 86/653/EWG (HandelsvertreterRL) für den Fall der Beendigung des Handelsvertretervertrags ist auch dann anwendbar, wenn die Beendigung während der in diesem Vertrag festgelegten Probezeit eintritt. EuGH 19. 4. 2018, C-645/16, CMR; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/211

21.05.2018
Heft 5/2018