Thema

EuGH in der Rs Dziubak: Ein weiterer Schwanengesang auf § 914 ABGB

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch

Für Generationen von heimischen Juristen war es unbestritten, dass ein wesentlicher Regelungsgehalt von § 914 ABGB in der gesetzlichen Ermächtigung besteht, dass die aufgrund von nicht wirksam vereinbarten Vertragspunkten entstandenen Lücken im vertraglichen Gefüge durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden dürfen (und dadurch nicht zuletzt auch vielfach die Existenz des mangelhaften Rechtsgeschäfts gerettet werden kann).1 Bereits seit Banco Español2 zeichnete sich freilich ab, dass diese Facette von § 914 ABGB im Anwendungsbereich der Klausel-RL 93/13/EWG ins unionsrechtliche Hintertreffen gerät. Durch das rezente Urteil des EuGH in der Rs Dziubak3 wird diese Entwicklung nicht nur (neuerlich)4 bestätigt, sondern erreicht auch eine qualitativ völlig neue Dimension.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2019/791

18.12.2019
Heft 22/2019
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.