Artikelrundschau / Juni 2021 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerum-lage

EuGH-Urteil vom 3. 6. 2021, Titanium, C-931/19 (Ehgartner, SWK 18/2021, S. 976)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das UStG knüpfe für den Übergang der Steuerschuld daran an, dass leistende Unternehmer im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben. In unionsrechtskonformer Auslegung sei dabei an die Ansässigkeit iSd MwStSystRL anzuknüpfen. Der EuGH klärt die bis dahin strittige Frage, ob eine diesbezügliche feste Niederlassung jedenfalls auch eine personelle Komponente voraussetzt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/609

05.08.2021
Heft 15-16/2021