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EuGH: Vergabe - Konzerngesellschaften als Bieter

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit iSv Art 18 Abs 1 RL 2014/24/EU (VergabeRL) steht einer nationalen Regelung entgegen, die den öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, im Fall eines Rücktritts des Bieters, der ursprünglich wegen des wirtschaftlich günstigsten Angebots ausgewählt worden ist, das öffentliche Vergabeverfahren zu beenden, wenn der nachfolgende Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot eine wirtschaftliche Einheit mit dem ersten Bieter bildet (es sich also um "denselben Wirtschaftsteilnehmer" handelt): Eine derartige nationale Rechtsvorschrift begründet nämlich allein deshalb, weil diese Bieter eine wirtschaftliche Einheit bilden, eine unwiderlegbare Vermutung dahin, dass sie sich bei der Vorbereitung ihrer Angebote oder nach deren Abgabe abgesprochen haben, ohne dass diese Bieter die Unabhängigkeit ihrer Angebote nachweisen können.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/5

19.01.2023
Heft 1/2023