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Europäisches Zivilverfahrensrecht in Österreich

Andreas Konecny

Am 1. 9. 1996 trat das LGVÜ in Kraft und brachte für Österreich erstmals direkt anzuwendendes europäisches Zivilverfahrensrecht. Dieses hat seither in Praxis wie Theorie enorme Bedeutung erlangt. Man denke nur daran, welchen Stellenwert das europäische Insolvenzrecht ungeachtet der relativ kleinen Zahl an grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren gewonnen hat, wie intensiv die dazu ergangenen Entscheidungen diskutiert und neue nationale Gesetzesregelungen zum internationalen Insolvenzrecht verfolgt werden. Aber nicht nur die EuInsVO, auch viele andere Regelungen des europäischen Zivilverfahrensrechts sind im Bereich des Insolvenzrechts und des Kreditschutzes relevant. Ein aktuelles Paradebeispiel für die enge Verzahnung von europäischem und nationalem Recht bildet die Diskussion über die internationale Zuständigkeit für Anfechtungklagen in grenzüberschreitenden Fällen (s dazu etwa den Aufsatz von Jäger in diesem Heft, ZIK 2008/7, 10). Und bei der Geltendmachung von Ansprüchen mit Auslandsbezug ist der Praktiker oft mit diversen europäischen Verordnungen beschäftigt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2008/10

06.03.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.