Gesetzgebung

Existenzminimum im Jahr 2015

Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2015 auf 872,31 € (BGBl II 2014/267). Im Jahr 2015 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte.

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Artikel-Nr.
ZIK_digitalOnly 2015/1

12.01.2015
Heft 1/2015