FAQ zur Personalverrechnung

FAQ: Antworten auf die 10 häufigsten Praxisfragen zum Ausbildungskostenrückersatz (Teil 2)

Birgit Kronberger, MBA (PVP-Redakteurin) / Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)

Dienstgeber, die in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren, sind naturgemäß daran interessiert, die dadurch besser qualifizierten Mitarbeiter nach der Ausbildung so lange wie möglich im Betrieb zu "halten".

Um die Mitarbeiter zum möglichst langen Bleiben zu motivieren, werden diese in der Praxis oftmals per schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, dann die Ausbildungskosten (aliquot) zurückzuzahlen, wenn sie das Unternehmen verlassen, bevor die vereinbarte Bindungsdauer abgelaufen ist.

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Artikel-Nr.
PVP 2018/51

26.07.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.