Um die Abzüge bei der Lohnpfändung von Sonderzahlungen korrekt zu ermitteln, müssen in der Praxis sehr häufig zuvor (Spezial-)Fragen beantwortet werden. Ein immer wieder vorkommender Irrtum ist, die Sonderzahlungsdefinition des Steuerrechts einfach unreflektiert auf das Pfändungsrecht zu übertragen.
Unsicherheit herrscht in der Praxis bspw darüber, wie pfändungsrechtlich bei aliquoten Sonderzahlungen oder bei in Teilbeträgen ausbezahlten Sonderzahlungen vorzugehen ist.
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Artikel-Nr.
PVP 2018/75
26.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Foto: Stefan Häusler
Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.
Foto: Stefan Häusler
Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.