Artikelrundschau November 2018 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Fehlender Wiederaufnahmegrund kann nicht im Beschwerdeverfahren saniert werden (Schuster, SWK 31/2018, S. 1390)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Wiederaufnahmen von Verfahren würden mitunter leichtfertig vorgenommen. Formelhafte Begründungen gingen auf den Einzelfall nicht ein. Die Gerichte erwiesen sich als Hüter der Rechtskraft und würden eine Rechtskraftdurchbrechung nur in wohlbegründeten Fällen zulassen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/32

12.02.2019
Heft 1-2/2019