Rechnungswesen

Fehlerbegriff, Wesentlichkeit und inhaltlicher "Rechts"-Schutz bei der Bilanzierung nach IFRS

Dr. Katharina Maier, LLM.oec

Warum der Enforcement-Behörde keine Auslegungskompetenz bei objektiv unklarer Rechtslage zukommen kann

Der Beitrag diskutiert, unter Berücksichtigung von Verfahrensunterschieden, etwaige Implikationen des Beschlusses des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahr 2019, die hoheitlich tätige Enforcement-Behörde habe in der Ausübung ihrer Tätigkeit der Fehlerfeststellung einen "objektiven Fehlerbegriff" zugrunde zu legen und somit de facto Auslegungskompetenz für die IFRS, im Rahmen des Enforcement-Verfahrens.1

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Artikel-Nr.
RWZ 2021/25

28.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Katharina Maier

Dr. Katharina Maier, LLM.oec. ist als IFRS-Expertin in einem österreichischen Industrieunternehmen tätig und ist zudem Fachvortragende sowie Universitätslektorin zur internationalen Rechnungslegung am Fachbereich für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Paris-Lodron-Universität Salzburg.