Zwar neigt sich dieser Sommer bereits seinem Ende zu, die "klassische" Geldbeschaffungsquelle von Vereinen, Feuerwehren etc, oft mehrere Tage währende "gesellige Veranstaltungen" bzw andere gastgewerbliche Aktivitäten, seien dennoch immer brisant. Zur Frage der abgabenrechtlichen Folgen derartiger Aktivitäten seien kürzlich legistische Änderungen wie auch Neuaussagen des BMF erfolgt.
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