Finanzierungsförderungen und Investitionszuschüsse in Handels- und Steuerbilanz - Teil 2 -

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Fortsetzung des in Heft 14/2004, Art-Nr 2004/673, erschienenen Artikels.

Das Land fördert Investitionskosten von 1 Mio € durch einen einmaligen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von 500.000 €.

“Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen" (§ 203 Abs 2 letzter Satz HGB). Der Investitionskostenzuschuss von 500.000 € entlastet den Investor, die von ihm zu tragenden Kosten mindern sich durch den Zuschuss. Der Zuschuss ist ebenso durch die Investition veranlasst wie die bezuschussten Kosten. Ebenso wie zB Transport und Montage durch Dritte nach § 203 Abs 2 Satz 1 und 2 HGB die Anschaffungskosten erhöhen, vermindern Investitionszuschüsse Dritter die Anschaffungskosten nach § 203 Abs 2 Satz 3 HGB 10). “Eine Minderung der Ausgaben für die Anschaffung führt nicht zu einem gewinnerhöhenden Ertrag, sondern lediglich zu einer Ermäßigung der Anschaffungskosten. Das gilt nach dem Zweck der Aktivierungsvorschrift auch für die Rückzahlung von Anschaffungsnebenkosten und darüber hinaus für die Erstattung und Vergütung von Anschaffungsausgaben durch Dritte, sofern hierin nicht ein Entgelt für eine Leistung des Empfängers liegt 11) . Werden die Kosten einer konkret bestimmten Investition bezuschusst und ist der Zuschuss mit den Kosten dieser Investition verknüpft, so resultiert die Notwendigkeit einer Minderung der Anschaffungskosten “aus der Forderung nach der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorganges; denn als Bestandteil der Anschaffungskosten darf nur die Geldgröße aktiviert werden, die auch tatsächlich aufgewendet werden musste, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben12)". Ein Zuschuss, der an die Kosten einer bestimmten Investition anknüpft, zwingt somit zur Anschaffungskostenminderung. Eine Nichtminderung der Anschaffungskosten führt ebenso wie die Aktivierung gar nicht angefallener Kosten zu einem überhöhten Ausweis der erworbenen Aktiva und ist somit handelsrechtlich nicht zulässig (Verstoß gegen das Anschaffungskostenprinzip und gegen das Realisationsprinzip).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/686

01.08.2004
Heft 15-16/2004
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.