Die steuerrechtliche Relevanz des Themas "Zuordnung von Fremdfinanzierungen" zu einzelnen Wirtschaftsgütern resultiere aus der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Vermögensmehrungen und Einnahmen bzw aufgrund gesetzlich definierter Spezialtatbestände. Betroffen davon sei insb der Erwerb von Beteiligungen im Konzern.
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