Am 1. Oktober 2014 ist eine neuerliche Verschärfung der Rahmenbedingungen bei Selbstanzeigen in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat während des Sommers, vom Vorschlag im Mai bis zur Rechtswirksamkeit Anfang Oktober, zwei wesentliche Änderungen am § 29 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) durchgesetzt. Plötzlich war es da - und auch die kritischen Stimmen blieben nicht aus; denn die für die Praxis durchaus signifikanten Verschärfungen bringen sowohl die Verwehrung einer neuerlichen Selbstanzeige als auch Zuschläge mit sich.
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Artikel-Nr.
RWP 2014/33
17.11.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
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Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.
Foto: Andreas Novotny, Purkersdorf
MMag. (FH) Karin Türk-Walter ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH auf die steuerliche sowie arbeitsrechtliche Beratung von international und national tätigen Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen spezialisiert.