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Fixkostenzuschuss Phase II - neues Zwei-Säulen-Modell

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Für Unternehmen, die von einer verordneten Schließung nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss (FKZ) eine wirksame Wirtschaftshilfe. Die Bundesregierung stellt einen Hilfsfonds iHv 20 Milliarden Euro in Form des FKZ I (vgl ÖStZ 2020/324 und ÖStZ 2020/692) und FKZ 800.000 bereit. Parallel zum FKZ 800.000 ist laut Ankündigung des BMF nach dem OK der EU-Kommission (vgl ÖStZ 2020/691) eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu 3 Millionen Euro für größere Unternehmen geplant. Es wird gemäß den Vorgaben der EU-Kommission kein Fixkostenzuschuss, sondern ein Verlustersatz.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/857

21.12.2020
Heft 24/2020