Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Förderung von Coronatests in Betrieben verlängert

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit dem Betrieblichen Testungs-Gesetz (BGBl I 2021/53, ARD 6742/14/2021) wird die Durchführung von betrieblichen Testungen auf SARS-CoV-2 in Betriebsstätten und Arbeitsorten in Österreich an AN sowie betriebsfremden Personen durch einen staatlichen Zuschuss gefördert. Diese Maßnahme wurde nun mit BGBl I 2021/120 bis 30. 9. 2021 verlängert.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/367

23.07.2021
Heft 7/2021