Mit der Phase 3 der Corona-Kurzarbeit kam die Verpflichtung für Arbeitnehmer, während der Kurzarbeit eine Weiterbildung zu machen, wenn das vom Unternehmen angeboten wird. Dazu hat nun die Wirtschaftskammer in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengefasst, welche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen förderbar sind: https://tinyurl.com/KUA-Schulungskosten
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