Die Energiekosten steigen, Kredite bei Banken mit variabler Verzinsung werden teurer und Privatpersonen sowie Unternehmen mit ihren Anschaffungen zurückhaltender, wodurch sich Wirtschaftstreibende oft in schwierigen Situationen wiederfinden. In solchen wird zur Eigenkapitalstärkung oft auf einen Forderungsverzicht zurückgegriffen, insbesondere wenn zwischen zwei Konzernunternehmen Verbindlichkeiten bestehen, da dadurch Fremd- in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Was ist dabei aber zu beachten? Gibt es Unterschiede zwischen konzernverbundenen und konzernfremden Unternehmen? Wie stellt sich ein solcher Forderungsverzicht steuerlich dar?
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Artikel-Nr.
RWP 2022/27
28.11.2022
Heft 6/2022
Autor/in

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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Foto: Alexander Müller
Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.