Sei es nun der Ausbildungskostenrückersatz, die Meldung des Krankenstandes oder der Abfertigungsübertritt: Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie sonstige Rechtsanwender sehen sich in der arbeitsrechtlichen Praxis mit zahlreichen Formgeboten konfrontiert. Dem gegenüber stehen zur Abgabe von Willens- und Wissenserklärungen im Arbeitsverhältnis zahlreiche Kommunikationsmittel zur Verfügung, beginnend beim klassischen Brief bis hin zur E-Mail und WhatsApp.
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