Forschungs- und Entwicklungskosten werden in IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte behandelt. Im Gegensatz zum UGB besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Aktivierungspflicht für Entwicklungskosten; Forschungskosten sind hingegen jedenfalls sofort als Aufwand zu erfassen.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Forschungs- und Entwicklungskosten hängt stark von der Branche ab: Einen besonders hohen Anteil am Gesamtaufwand bilden Forschungs- und Entwicklungskosten in der Pharmaindustrie und Biochemie, aber auch in anderen Branchen der Produktion hat Forschung und Entwicklung eine hohe Bedeutung.
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Artikel-Nr.
RWZ 2008/102
22.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Foto: Beatrix Kovats
FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.