Ihre Fragen - unsere Antworten

Frist zur Stellungnahme des Betriebsrats bei Kündigung

Mag. Bettina Sabara

Durch die ArbVG-Novelle (BGBl I 2010/101, ARD 6103/3/2010) wurde ua auch § 105 ArbVG geändert. Eine Frage, die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung in der Praxis öfter auftaucht, betrifft die Stellungnahmefrist des Betriebsrats zu einer bevorstehenden Kündigung eines Arbeitnehmers:

Frage: Wird der BR vom Betriebsinhaber über eine bevorstehende Kündigung informiert, so kann er dazu Stellung nehmen. Wie lange hat er dafür Zeit und wie wird die Frist für die Stellungnahme des BR berechnet?

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6116/7/2011

11.02.2011
Heft 6116/2011
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).