Rechnungswesen und Steuern

Fruchtgenuss statt Steuerverdruss: Substanzabgeltung statt AfA - wie das funktioniert?!

Gastbeitrag: Prof. Mag. Erich Wolf

Wer ist der/die wirtschaftliche Eigentümer:in beim Fruchtgenuss?<br>Steuerfreies Familiensplitting ist möglich, Fehler führen zu Steuererhöhungen

Das "usus fructus", das "Fruchtziehungsrecht", ist laut Wikipedia das Recht, die Erträge, die mit der Benutzung der Sache einhergehen, zu behalten sowie die Verpflichtung, Verluste zu tragen (zB das Recht, die Erträge aus der Vermietung zB einer Immobilie zu erhalten). Für die steuerrechtliche Optimierung bieten sich Fruchtgenüsse an, weil dann beispielsweise ein steuerschonendes Familiensplitting der steuerpflichtigen Einkünfte ermöglicht wird - vorausgesetzt die Steuerzahler:innen beachten alle von Finanz und Gericht ausgelegten Fallstricke und sie schaffen es, "fremdübliche" Fruchtgenussvereinbarungen zu treffen. RWP informiert umfassend.

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Artikel-Nr.
RWP 2025/10

15.04.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Erich Wolf

Prof. Mag. Erich Wolf ist selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Universitätslektor in Wien. Er ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und als „Berater der Berater“ in ganz Österreich tätig.