Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Gasteiger, Wenn die Arbeitskleidung für den Heimweg unzumutbar ist, DRdA 2021, 146

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In der Entscheidung 9 ObA 13/20g (= ARD 6714/6/2020) stellte der OGH klar, dass auch dann, wenn es dem Arbeitnehmer freisteht, die vorgeschriebene Arbeitskleidung zuhause an- bzw auszuziehen, die innerbetriebliche Umkleidezeit (samt der erforderlichen innerbetrieblichen Wegzeit) Arbeitszeit darstellt, wenn es objektiv unzumutbar ist, die Dienstkleidung am Weg zur Arbeit zu tragen.

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Artikel-Nr.
ARD 6773/16/2021

11.11.2021
Heft 6773/2021