Erkenntnisse des EuGH

Gebühren für die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers inkludieren die Mehrwertsteuer

Bearbeiter: Mag. Andrea Ebner, Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 1, Art 2 Abs 1 Buchst a und c, Art 73 und Art 78 Abs 1 Buchst a

UStG 1994: § 3a

#

EuGH 10. 4. 2019, C-214/18, H. W.,
Beteiligte: PSM "K", Aleksandra Treder (als Gerichtsvollzieherin)
ECLI:EU:C:2019:301

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/163

15.09.2020
Heft 18/2020