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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen: Zinsenersparnis 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2022 - unverändert - 0,5 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 0,5 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 21. 10. 2021, 2021-0.700.316)

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Artikel-Nr.
RdW 2021/599

18.11.2021
Heft 11/2021