Arbeitsrecht

Gekündigte Kollektivverträge: Nachwirkungsentfall bei Betriebsübergang?

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Im Kontext der AUA-Tyrolean-Umstrukturierung ist in Verbindung mit den Kündigungen der Kollektivverträge AUA Bord durch den Fachverband bzw Tyrolean Bord durch die Gewerkschaft ua das Rechtsinstitut der Nachwirkung (§ 13 ArbVG) in den Fokus juristischer Beurteilung geraten. Gesichert scheint, dass bloß nachwirkende Kollektivverträge bei Betriebsübergängen, die (wie im Anlassfall) zeitlich erst im Nachwirkungsstadium erfolgen, keinen Kollektivvertragswechsel mehr bewirken können.1

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Artikel-Nr.
RdW 2012/444

16.07.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.