Der Beitrag geht der Frage nach, wie ergebnisunabhängige Entnahmen aus einer GmbH & Co KG bei dieser und bei ihrem Gesellschafter zu bilanzieren sind.
An der X-GmbH & Co KG ist die Z-GmbH als Kommanditistin beteiligt. Laut Gesellschaftsvertrag der KG darf die Z-GmbH bestimmte Entnahmen unabhängig vom ihr zugewiesenen anteiligen Gewinn tätigen. Fraglich sind die bilanzrechtlichen Folgen einer derartigen gesellschaftsvertraglich vereinbarten Entnahme.
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Artikel-Nr.
RWZ 2013/38
27.05.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.