Arbeitsrecht

Generelle Arbeitsunwilligkeit eines Arbeitslosen

Dr. Andreas Gerhartl

Der Anspruch auf Leistungen nach dem AlVG (AlG bzw NH) setzt ua das Vorliegen von Arbeitswilligkeit voraus. Unter welchen Voraussetzungen das Vorliegen dieser Anspruchsvoraussetzung generell zu verneinen ist, ist aber (in Anbetracht deren Praxisrelevanz mE bemerkenswert) unklar. Der Beitrag versucht daher eine Annäherung an die Beantwortung dieser Frage.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/384

19.06.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.