Artikelrundschau / Datenschutz

Gerhartl, COVID-19: Datenschutzrechtlich relevante Aspekte im Arbeitsrecht, RdW 2020/333, 450

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Im Zusammenhang mit COVID-19 stellt sich eine Reihe von Fragen und Problemen an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Dabei werden verschiedene Datenkategorien berührt wie etwa Kontaktdaten oder Gesundheitsdaten. Letztere zählen zu den besonderen Datenkategorien und unterliegen daher einem strengeren datenschutzrechtlichen Regime. Gerhartl erörtert diverse Aspekte iZm Befragungen der Arbeitnehmer, Mitteilungspflichten der Arbeitnehmer, Datenverarbeitung sowie Homeoffice. So erlaube die Fürsorgepflicht jedenfalls auch Befragungen der Arbeitnehmer über das Bestehen einer Infektion, über den Kontakt zu einer infizierten Person oder über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet. Dies bezieht sich nach Ansicht des Autors auch auf den Umstand, ob der Arbeitnehmer seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat. Die Bejahung eines Fragerechts impliziere dabei auch eine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Beantwortung. Bei der Durchführung einer derartigen Befragung sei aber va auch auf die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung Bedacht zu nehmen. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten sei weiters die digitale Messung der Körpertemperatur am Arbeitsplatz dann zulässig, wenn sie das gelindeste Mittel zur Erreichung des damit verfolgten Zweckes, nämlich die Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 im Betrieb, darstellt. Arbeitsrechtlich betrachtet wird nach Ansicht Gerhartls der Arbeitnehmer zur Vornahme der Temperaturmessung im Normalfall nicht gezwungen werden können.

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Artikel-Nr.
ARD 6710/19/2020

06.08.2020
Heft 6710/2020