Wirtschaftsrecht

Geschäftsführerhaftung für DSGVO-Verstöße

Dr. Lukas Lobnik

Überlegungen anlässlich OLG Dresden 4 U 1158/21

Die Entscheidung 4 U 1158/21 des OLG Dresden scheint auf den ersten Blick geeignet, das dogmatische Fundament der gesellschafts- und datenschutzrechtlichen Haftung von Geschäftsführern auf den Kopf zu stellen. Nachfolgend wird untersucht, ob dies tatsächlich der Fall ist.

In der Entscheidung 4 U 1158/21 vom 30. 11. 2021 hatte das OLG Dresden ua die Frage zu beantworten, ob ein Geschäftsführer einer GmbH von einem Dritten für Verstöße gegen die DSGVO in Anspruch genommen werden kann. Der Kläger, ein Autohändler, hatte ursprünglich um eine Mitgliedschaft in der beklagten GmbH angesucht. Im Zuge dieser Mitgliedsanfrage hatte der im Verfahren ebenfalls beklagte Geschäftsführer der GmbH einen Detektiv beauftragt, etwaige Vorstrafen des Klägers in Erfahrung zu bringen. Den Auftrag zur Recherche erteilte der Geschäftsführer im Namen der GmbH. Gleichzeitig erfolgte auch eine Weitergabe jener Daten an den Detektiv, die der Kläger im Zuge seines Antrags auf Mitgliedschaft an die GmbH bekannt gegeben hatte. Im Rahmen seiner Ermittlungen gewann der Detektiv schließlich strafrechtlich relevante Erkenntnisse über den Kläger und teilte diese dem Geschäftsführer mit. Nachdem der Geschäftsführer die Gesellschafter über das Ergebnis der Recherche unterrichtet hatte, wurde die angestrebte Mitgliedschaft des Klägers von der Gesellschaft abgelehnt. Der Kläger sah gegenständlich eine unrechtmäßige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten iSd Art 6 Abs 1 lit a DSGVO und forderte daraufhin Schadenersatz iHv insgesamt 21.000 € von der Gesellschaft und dem Geschäftsführer. Das in dieser Sache als Vorinstanz zuständige Landgericht Dresden bejahte sowohl eine Haftung der Gesellschaft als auch des Geschäftsführers, erachtete aufgrund des begangenen DSGVO-Verstoßes allerdings bloß einen Schadenersatz iHv 5.000 € für angemessen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2023/16

19.01.2023
Heft 1/2023
Autor/in
Lukas Lobnik

Dr. Lukas Lobnik ist Referent in der Rechtsabteilung der Oesterreichischen Nationalbank. Zuvor war er Universitätsassistent prae doc am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.