In aller Kürze

Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren zu Erwachsenenschutzvereinen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In einer Beschwerdesache hat der VfGH ein Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren zum ErwSchVG und zur Erwachsenenschutzvereine-V eingeleitet (E 4209/2019). Er hegt Bedenken, ob die Beschränkung auf einen einzigen Erwachsenenschutzverein für einen sachlichen und räumlichen Tätigkeitsbereich und der damit verbundene Ausschluss neu hinzukommender Vereine sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/410

05.08.2020
Heft 13/2020