Themen-Special

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ➜ Damit man’s hat, wenn man’s braucht (Teil 2)

Dr. Daniela Mühlberger

Nachdem die Jahresendarbeiten in der Lohnverrechnung abgeschlossen wurden, bleibt hoffentlich auch Zeit dafür, "Frühjahrsputz" im Büro zu machen, zB alte Dokumente und Unterlagen "auszumisten", um Platz für Neues zu schaffen.

Doch Vorsicht: Nicht alles kann sofort in den Reißwolf wandern. Wann Sie alte Unterlagen tatsächlich entsorgen können und welche Unterlagen Sie einige Jahre archivieren sollten, darüber gibt mein 2-teiliger Praktikerartikel Auskunft.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
PVP 2015/16

25.02.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Daniela Mühlberger-Spicker

StB Dr. Daniela Mühlberger-Spicker ist Juristin, Steuerberaterin und dipl. Lohn- und Gehaltsverrechnerin. Sie ist Expertin in arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Bundesrechenzentrum; Fachjournalistin (seit 2006: Autorin beim Finanzjournal, seit 2009: Redakteurin bei der Personalverrechnung für die Praxis).