Datenschutz & E-Government

Gesetzliche Regelung der Videoüberwachung

Mag. Andreas Gerhartl

Die gesetzliche Neuregelung der Videoüberwachung wirft einige Fragen und Ungereimtheiten auf. Problematisch ist insb die in den Materialien geäußerte Ansicht, dass das Vorliegen einer Videoüberwachung voraussetzt, dass damit Kontrollzwecke verfolgt werden. Weiters bereitet die Frage, ob die in § 50a Abs 4 DSG enthaltene Aufzählung von Erlaubnistatbeständen taxativ ist, Schwierigkeiten. Am Rechtsschutzsystem des DSG hat sich durch die Regelung der Videoüberwachung wohl nichts geändert.

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/44

29.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.