Mit 1. 1. 2022 sind neue Regelungen zur Gewährleistung in Kraft getreten. Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gibt es nun ein Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), welches für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C), die ab 1. 1. 2022 abgeschlossen werden, gilt. Die Umsetzung erfolgte im Gewährleistungsrichtlinienänderungsgesetz (GRUG), in dem sowohl das neue VGG als auch einige Anpassungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie Änderungen von den Gewährleistungsbestimmungen des ABGB enthalten sind. Im vorliegenden Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Vorschriften iZm Gewährleistungsrückstellungen geben sowie auf möglichen Handlungsbedarf aufgrund der geänderten Gewährleistungsbestimmungen hinweisen.
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Artikel-Nr.
RWP 2022/13
10.06.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
Foto: StS
Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
Foto: privat
Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.
Foto: Alexander Müller
Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.