Wirtschaftsrecht

Gewährung von Rabatten nach dem EuGH-Urteil Intel

Dr. Peter Ondrejka

Der EuGH hat am 6. 9. 2017 im Verfahren der Europäischen Kommission gegen Intel die Entscheidung des EuG aufgehoben und die Rechtssache zur weiteren Prüfung an das Gericht zurückverwiesen. Der Kampf von Intel über die im Jahr 2009 verhängte Geldbuße von über 1 Mrd € geht somit nach fast 17 Jahren in die vierte Runde und der EuGH stellt gleichzeitig die Weichen im Kartellrecht neu. Im Europäischen Kartellrecht scheint es demnach keine per se missbräuchliche Rabattgestaltung zu geben, die Umstände des Einzelfalles sind stets zu berücksichtigen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/14

25.01.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Peter Ondrejka

Dr. Peter Ondrejka arbeitet derzeit als Unternehmensjurist in einem international tätigen Unternehmen und berät vorwiegend im Bereich des Kartellrechts. Zuvor arbeitete er in internationalen Rechtsanwaltskanzleien in Wien und Düsseldorf und spezialisierte sich auf Kartellrecht. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung war er auch beim Kartellgericht Wien und bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde tätig.