Ob Bitcoin-Mining eine gewerbliche Tätigkeit iSd GewO bzw des Steuerrechts darstellt, sei anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Aufgrund der verschiedenen Stoßrichtungen dieser beiden Rechtsgebiete seien uneinheitliche Ergebnisse möglich. Die Autoren legen den Fokus neben der Darstellung der ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung va auf das Herausarbeiten von Abgrenzungskriterien für die gewerbe- und steuerrechtliche Einordnung.
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