Artikelrundschau September 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Gewerbsmäßige Tatbegehung und Günstigkeitsvergleich (Eberl/Huber, SWK 26/2020, S. 1272)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das BFG habe klargestellt, dass im Rahmen des im Finanzstrafverfahren anzustellenden Günstigkeitsvergleichs zwischen Tatzeitrecht und Entscheidungszeitrecht Letzterem der Vorrang zukomme und daher die zum Tatzeitrecht noch bestehende gewerbsmäßige Begehung keine Anwendung (mehr) finde. Die Prüfung der gewerbsmäßigen Begehung in Altfällen erfolge nur mehr im Rahmen der Erschwerungsgründe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/746

04.11.2020
Heft 21/2020