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Gewinnausschüttung vs Einlagenrückzahlung - Anwendung des Steuerreformgesetzes 2015/16

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB MMag. (FH) Karin Türk-Walter

Mit dem im National- und Bundesrat beschlossenen StRefG 2015/16 wurde die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen massiv geändert. Anhand eines Beispiels soll die Funktionsweise der Regelung gezeigt werden.

Aus unternehmensrechtlicher Sicht kann eine Ausschüttung nur dann beschlossen werden, wenn die Gesellschaft über einen entsprechenden, von Ausschüttungssperren nicht betroffenen Bilanzgewinn verfügt. Allerdings entfällt für nach dem 31. 7. 2015 beginnende Wirtschaftsjahre die derzeit noch bestehende Wahlmöglichkeit, unternehmensrechtliche Ausschüttungen steuerlich entweder als Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu behandeln. Künftig sind unternehmensrechtliche Ausschüttungen nach einer festgelegten Verwendungsreihenfolge zu qualifizieren. Verdeckte Ausschüttungen gelten zukünftig stets als Gewinnausschüttung. Sofern die Dividende durch Innenfinanzierung gedeckt ist, liegt gemäß StRefG 2015/2016 immer Einkommensverwendung vor. Sollte die Ausschüttung nicht im Innenfinanzierungsstand, sondern im Einlagenstand Deckung finden, dann ist diese zukünftig als Einlagenrückzahlung zu behandeln. Außerdem ist eine Einlagenrückzahlung gegeben, wenn die Ausschüttung weder durch Innenfinanzierung noch durch den Einlagenstand, aber durch umgründungsbedingte Differenzbeträge gedeckt ist. In allen anderen Fällen bzw im Zweifel ist zukünftig eine steuerliche Gewinnausschüttung anzunehmen.

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Artikel-Nr.
RWP 2015/29

11.09.2015
Heft 5/2015
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Karin Türk-Walter
MMag. (FH) Karin Türk-Walter ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH auf die steuerliche sowie arbeitsrechtliche Beratung von international und national tätigen Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen spezialisiert.